Wir bieten folgende Leistungen
zur Gewerbeordnung an:

Durchführung der §82b Überprüfung nach der Gewerbeordnung

Grundlagenermittlung, Durchsicht der bestehenden Bescheide und Bewilligungen. Kontrolle und Überprüfung, ob die Bescheidinhalte und Anlagenteile noch dem genehmigten Stand entsprechen. Diese Überprüfung im Rahmen der Gewerbeordnung §82b ist in der Regel alle 5–6 Jahre notwendig und sollte selbständig durch jedes Unternehmen durchgeführt werden. Zusätzlich werden hier auch Brandschutz, Arbeitnehmerschutz, Anlagentechnik und andere relevante Anlagenteile überprüft. Eine professionelle Betriebsanlagen Genehmigung schafft dabei Sicherheit und Klarheit für den laufenden Betrieb.

Erstellung von Einreichunterlagen für neue Betriebsanlagen sowie Einreichung bei den zuständigen Behörden

Bestandsaufnahme mit hochmodernen Laserscanner, Planerstellung für die gewerbliche Einreichung, Erstellung des technischen Berichts samt notwendiger Unterlagen, Beratung und Begleitung bei Behördenverfahren.

Durchführung von Änderungsanzeigen bei neuen Anlagenteilen oder Änderungen der Betriebsanlage

Bestandsaufnahme mit hochmodernen Laserscannern, Planerstellung für die gewerbliche Einreichung, Erstellung des technischen Berichts samt notwendiger Unterlagen sowie Beratung und Begleitung bei Behördenverfahren. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei Ihrer Betriebsanlagengenehmigung und begleiten Sie kompetent durch alle notwendigen Schritte und Verfahren.

Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb für Betriebsanlageneinreichungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17024 und stehen Ihnen somit kompetent bei allen Angelegenheiten im Rahmen der Gewerbetechnik zur Seite.

Kontaktieren Sie uns

zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch vor Ort telefonisch: +43 5334 6525